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Öffentlicher Dienst

Der öffentliche Dienst des Freistaats sind seine Beschäftigten: Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Für sie alle gestaltet das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat das öffentliche Dienstrecht und übt die zentrale Arbeitgeberfunktion aus. Das Spektrum der Regelungen reicht von der Ausbildung über die Bezahlung bis hin zur Versorgung.

Auf den folgenden Seiten finden Sie allgemeine Statistiken über die Beschäftigten beim Freistaat Bayern, Informationen über eine Karriere in unserem Geschäftsbereich sowie weitere Themenfelder und Auskünfte für Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Freistaats.

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